Zukünftiger Sportbetrieb und Sportveranstaltungen (Corona-Verordnungen von Berlin und Brandenburg vom 21. und 17. April 2020)
Liebe Mitglieder,
als Berliner Verein, der seinen Sport fast ausschließlich in Brandenburg betreibt, sind für unsere Vereinsveranstaltungen immer die Verordnungen aus Berlin und Brandenburg maßgeblich.
Gestern hat nun der Berliner Senat erste Lockerungen zur Corona-Verordnung ab 22. April 2020 beschlossen: Nach § 7 Badeanstalten, Sportstätten und Sportbetrieb gilt folgendes:
(1) Der Betrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Saunen, Dampfbädern, Sonnenstudios, Solarien u. ä. wird untersagt, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist.
(2) Von der Untersagung nach Absatz 1 ausgenommen ist das kontaktlose Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien, soweit es alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung ausgeübt wird. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Die Nutzung fest installierter Sportgeräte für die individuelle Fitness (z.B. Calisthenics-Anlagen) bleibt weiterhin untersagt. Das Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen bzw. zurückzustellen, ist zulässig. Umkleiden, Duschen, mit diesen verbundene WCs und sonstige Räumlichkeiten bleiben geschlossen. Gesonderte WC-Anlagen können geöffnet werden. Wiesen und Freiflächen der Sportanlage dürfen ausschließlich für die sportliche Betätigung genutzt werden. Sollten aufgrund der besonderen Beschaffenheit der Sportanlage Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können oder durch die Nutzenden tatsächlich nicht eingehalten werden, kann die Sportanlage durch die zuständige Stelle ganz oder zeitweise gesperrt werden.
(3) Weitere Ausnahmen von der Untersagung nach Absatz 1 können unter Einhaltung der Vorgaben in besonders begründeten Einzelfällen ausschließlich durch schriftliche Genehmigung der für Sport zuständigen Senatsverwaltung zugelassen werden. Dies gilt insbesondere für
a) den Trainingsbetrieb von Kaderathletinnen und -athleten an Bundesstützpunkten bzw. paralympischen Stützpunkten in Vorbereitung auf nationale und internationale Wettkämpfe, wenn die beantragten Trainingseinheiten für die Vorbereitung zwingend erforderlich sind,
b) den Sportbetrieb mit Tieren, soweit dieser im Hinblick auf das Tierwohl zwingend erforderlich ist,
c) den Trainingsbetrieb von Bundesligateams und Profisportlern und -sportlerinnen.
Bereits am Freitag, den 17. April 2020, hat auch das Brandenburger Kabinett erste Lockerungen ab 20. April 2020 beschlossen. Während es in der Pressemitteilung hinsichtlich von Zusammenkünften in Vereinen noch heißt, unabhängig ob Sportverein oder sonstiger Verein sind (Zusammenkünfte) weiterhin verboten. Nicht untersagt ist aber der Zutritt auf das Vereinsgelände, wenn der Verein die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln garantieren kann. Das gemeinsame Training im Verein in Gruppen ist verboten, individueller Sport allein oder zu zweit (zum Beispiel Tennis oder Golf) ist zulässig, wenn der Verein auf dem Gelände das Abstandsgebot klar einhalten kann.
Leider findet sich von dieser Aussage nichts in § 5 Badeanstalten, Sportstätten, Spielplätze und Sportbetrieb der Brandenburger Corona-Verordnung:
(1) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Tanzstudios sowie der Betrieb von Thermen, Wellnesszentren und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt.
(2) Ausnahmen von der Untersagung können in begründeten Einzelfällen durch schriftliche Genehmigung des zuständigen Gesundheitsamts zugelassen werden.
Auf Nachforschung des Landessportbundes Brandenburg heißt es, dass auch für das Sporttreiben allein oder zu zweit § 5, Abs. 2 der Corona-Verordnung gilt.
Das heißt für unseren Sportbetrieb, dass das Reiten in allen Disziplinen und das Einzelvoltigieren gemäß der Berliner Verordnung wieder möglich ist, es hierfür auf einer Brandenburger Sportanlage aber immer noch einer Ausnahmegenehmigung bedarf. Nach meinem Wissen haben die meisten Reitanlagen, auf denen Mitglieder des LRV Spandau aktiv sind, entsprechende Genehmigungen für das Reiten, auch im Einzelunterricht (Trainer und Reiter mit 1,50 m Mindestabstand), erhalten. Diese Genehmigungen sind aber kein Freibrief für einen Reitbetrieb wie früher, sondern erfordern einen verantwortungsvollen Umgang mit der Situation und die strikte Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, um nicht Gefahr zu laufen, dass die Freigaben zurückgenommen werden.
Hinsichtlich unserer Sportveranstaltungen werden wir wie folgt verfahren:
Lehrveranstaltung "Geländereiten bis Kl. L" mit Frank Elter vom 7. bis zum 21. Mai 2020 in Phöben: Die Polo- & Reitanlage in Phöben bleibt auch im Mai für Gastreiter und Lehrveranstaltungen geschlossen. Dementsprechend haben wir diese Lehrveranstaltung abgesagt.
22. Spandauer Voltigiermeeting am 13. und 14. Juni 2020 im Reitsportpark Dallgow: Selbst wenn Veranstaltungen bis zu 1.000 Teilnehmern bis zum 13. Juni 2020 wieder genehmigungsfähig wären, gehen wir nicht davon aus, dass im Gruppenvoltigieren aufgrund der geltenden Abstandsregeln wieder trainiert werden kann. Und ohne Training wird auch niemand zum Turnier fahren und ein reines Einzelvoltigierturnier halten wir nicht für sinnvoll. Somit werden wir das Turnier absagen.
Longierlehrgang am 15./16. und 22./23. August 2020 mit Volker Weiß in Reitsportpark Dallgow: Wir gehen davon aus, dass im August 2020 eine Veranstaltung mit zehn Teilnehmern – zur Not unter freien Himmel – wieder möglich ist. Das Abstandsgebot ist bei einem Longierlehrgang problemlos einzuhalten.
Prüfungstag zu Voltigier- und Longierabzeichen am 6. September 2020 im Reitsportpark Dallgow: Aktuell steht das Wochenende 5./6. September 2020 als Ausweichtermin für die Landesmeisterschaften im Voltigieren im Raum (ursprünglicher Termin: 27./28.06.2020). Sollten die Landesmeisterschaften an diesem Wochenende stattfinden, müssen wir unseren Prüfungstag verschieben. Ansonsten sind die Prüfungen zu den Longierabzeichen sicher möglich. Hinsichtlich der Voltigierabzeichen bleibt abzuwarten, inwieweit der Voltigierbetrieb speziell für Gruppen nach den Sommerferien wieder aufgenommen werden kann, um die entsprechenden Vorbereitungslehrgänge durchführen zu können.
Lehrveranstaltung "Vielseitige und abwechslungsreiche Pferdeausbildung" mit Dr. Kajo Busch am 10. und 11. Oktober 2020 in Bötzow: Wir gehen davon aus, dass diese Lehrveranstaltung wie geplant stattfinden kann.
Der Vorstand des LRV Spandau e.V.